Rechtliches
Mietbedingungen
Ausführliche Allgemeine Mietbedingungen für die Vermietung von Geräten, Werkzeugen, Catering-, Camping- und Eventtechnik.
Stand: Juli 2026
Arbeits- und Informationsstand für Regental Rent Station. Eine individuelle rechtliche Prüfung wird dadurch nicht ersetzt.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten fuer alle Vermietungen von beweglichen Mietgegenstaenden durch Regental Rent Station, Gutenbergstrasse 4, 93128 Regenstauf. Dazu gehoeren insbesondere Profi-Werkzeuge, Maschinen, Druckluftzubehoer, Catering-, Camping-, Kuehl-, Gastro-, Musik- und Eventtechnik sowie ergaenzendes Zubehoer. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vor der Uebergabe ausdruecklich in Textform bestaetigt wurden.
2. Vertragspartner und Mindestalter
Mieter kann nur eine volljaehrige und voll geschaeftsfaehige Person sein. Regental Rent Station kann vor der Uebergabe die Vorlage eines gueltigen Ausweisdokuments verlangen. Bei gewerblichen Mietern koennen zusaetzlich Firmenangaben, Ansprechpartner und Rechnungsanschrift verlangt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt.
3. Anfrage, Reservierung und Vertragsschluss
Eine Anfrage ueber Website, E-Mail, Telefon oder WhatsApp ist unverbindlich. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn Mietgegenstand, Mietzeitraum, Mietpreis, Kaution und Uebergabe durch Regental Rent Station bestaetigt wurden. Eine Reservierung ist erst nach schriftlicher oder elektronischer Bestaetigung verbindlich. Bei stark nachgefragten Geraeten kann eine Reservierung zeitlich begrenzt werden.
4. Mietgegenstand und Lieferumfang
Der konkrete Mietgegenstand ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung, dem Mietschein, der Anfragebestaetigung oder der Produktbeschreibung auf der Website. Zum Lieferumfang gehoeren nur die dort genannten Geraete, Akkus, Ladegeraete, Kabel, Koffer, Stative, Schlaeuche, Einsaetze oder sonstigen Zubehoerteile. Nicht aufgefuehrtes Zubehoer ist nicht automatisch enthalten.
5. Mietdauer
Wochenendtarif: Der Wochenendtarif gilt, sofern nicht anders vereinbart, von Freitag ab 16:00 Uhr bis Montag 10:00 Uhr. Andere Abhol- und Rückgabezeiten sind nach Absprache möglich.
Die Mietdauer beginnt mit der Uebergabe oder dem vereinbarten Bereitstellungstermin und endet mit der Rueckgabe aller Mietgegenstaende einschliesslich Zubehoer. Tagesmiete, Wochenendmiete und Wochenmiete werden vorab vereinbart. Wird ein Mietgegenstand verspaetet zurueckgegeben, kann fuer jeden angefangenen weiteren Miettag eine weitere Tagesmiete berechnet werden. Weitergehende Ansprueche bleiben vorbehalten.
6. Mietpreise und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Mietpreise. Angegebene Preise koennen Tages-, Wochenend- oder Wochenpreise sein. Verbrauchsmaterial, Reinigung, Schaeden, Fehlteile, Ersatzteile, Lieferkosten oder sonstige Zusatzleistungen sind nicht im Mietpreis enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt grundsaetzlich spaetestens bei Uebergabe, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
7. Kaution
Fuer Mietgegenstaende kann eine Kaution verlangt werden. Die Hoehe richtet sich nach Wert, Risiko und vereinbartem Lieferumfang. Die Kaution dient als Sicherheit fuer Schaeden, Verlust, Fehlteile, Reinigung, verspaetete Rueckgabe und offene Forderungen. Nach ordnungsgemaesser Rueckgabe wird die Kaution zurueckerstattet, soweit keine offenen Ansprueche bestehen. Bei noch zu klaerenden Schaeden kann die Rueckzahlung bis zur Klaerung angemessen zurueckbehalten werden.
8. Uebergabe und Zustand
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Uebergabe auf sichtbare Schaeden, Vollstaendigkeit und Funktionsfaehigkeit zu pruefen und erkennbare Maengel sofort mitzuteilen. Wird der Mietgegenstand ohne Beanstandung uebernommen, gilt er vorbehaltlich nicht erkennbarer Maengel als ordnungsgemaess uebergeben. Eine kurze Einweisung kann je nach Geraet Bestandteil der Uebergabe sein.
9. Bestimmungsgemaesser Gebrauch
Der Mietgegenstand darf nur sachgerecht, bestimmungsgemaess und entsprechend Bedienhinweisen, Sicherheitsvorschriften und Einweisung verwendet werden. Der Mieter ist fuer geeignete Schutzkleidung, sichere Umgebung, fachgerechten Einsatz und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften selbst verantwortlich. Sicherheitsrelevante Geraete duerfen nur von Personen benutzt werden, die ueber ausreichende Kenntnisse und Eignung verfuegen.
10. Verbotene Nutzung
Untersagt ist insbesondere die Nutzung fuer rechtswidrige Zwecke, die Ueberlastung von Geraeten, der Einsatz entgegen technischer Grenzen, die Veraenderung oder Manipulation von Geraeten, das Entfernen von Sicherheitsvorrichtungen, die Vermietung oder Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung sowie der Einsatz in Bereichen, fuer die das Geraet nicht geeignet ist.
11. Akku-Geraete und Ladegeraete
Bei Akku-Geraeten sind grundsaetzlich zwei Akkus und ein Ladegeraet vorgesehen, sofern nicht anders vereinbart. Bei 54V-FlexVolt-Geraeten koennen drei 54V-Akkus und ein Doppellader enthalten sein. Akkus sind pfleglich zu behandeln, trocken zu lagern, vor Hitze und Naesse zu schuetzen und nur mit geeignetem Ladegeraet zu laden. Beschaedigte Akkus duerfen nicht weiterverwendet werden.
12. Verbrauchsmaterial und Zubehoer
Verbrauchsmaterial wird separat berechnet. Dazu gehoeren insbesondere Bohrer, HSS-Bohrer, Steinbohrer, SDS-Plus- und SDS-Max-Bohrer, Meissel, Trennscheiben, Schruppscheiben, Faecherscheiben, Schleifmittel, Saegeblaetter, CO2-Kapseln, CO₂-Gewindekartuschen, Kartuschen, Strahlgut, Reinigungsmittel und vergleichbare Verbrauchsartikel. Verbrauchsmaterial wird in der Regel zum Einkaufspreis zuzueglich angemessener Service- und Bereitstellungspauschale berechnet.
13. Gasflaschen, CO2 und Kartuschen
Gasflaschen koennen nach Vereinbarung bereitgestellt werden. Propangasflaschen werden bei Uebergabe und Rueckgabe gewogen; berechnet wird der tatsaechliche Verbrauch. CO2-Kapseln bzw. 16g CO₂-Gewindekartuschen fuer Zapfanlagen gelten als Verbrauchsmaterial. Für die 5L Edelstahl-Zapfanlage werden passende CO₂-Gewindekartuschen mit 3 € pro Kartusche berechnet. Angebrochene oder ausgegebene Verbrauchsartikel sind grundsaetzlich nicht rueckgabefaehig.
14. Reinigung und Rueckgabezustand
Mietgegenstaende sind sauber, trocken, vollstaendig und funktionsfaehig zurueckzugeben. Lebensmittelreste, Fett, Staub, Schlamm, Beton-, Farb-, Harz-, Metall- oder Schleifrueckstaende sind soweit zumutbar zu entfernen. Bei stark verschmutzter Rueckgabe kann eine angemessene Reinigungsgebuehr berechnet werden. Gastro- und Cateringgeraete muessen hygienisch einwandfrei zurueckgegeben werden.
15. Verlust, Fehlteile und Beschaedigung
Der Mieter haftet fuer Verlust, Diebstahl, Beschaedigung, unsachgemaesse Nutzung, Fehlteile und uebermaessige Verschmutzung waehrend der Mietzeit, soweit diese nicht von Regental Rent Station zu vertreten sind. Fehlende Teile werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet. Bei Totalschaden oder Verlust kann der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Geraets verlangt werden.
16. Maengelanzeige waehrend der Mietzeit
Tritt waehrend der Mietzeit ein Mangel, Defekt oder Sicherheitsproblem auf, muss der Mieter die Nutzung sofort einstellen und Regental Rent Station unverzueglich informieren. Eigenmaechtige Reparaturen sind nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt. Wird ein Mangel trotz Kenntnis weitergenutzt und entsteht dadurch ein Schaden, kann der Mieter fuer Folgeschaeden haften.
17. Haftung von Regental Rent Station
Regental Rent Station haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz, grober Fahrlaessigkeit, Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung. Fuer Schaeden aus unsachgemaesser Bedienung, ungeeignetem Einsatzort, fehlender Schutzkleidung, fehlerhaftem Aufbau durch den Mieter oder Nichtbeachtung von Bedienhinweisen wird keine Haftung uebernommen, soweit gesetzlich zulaessig.
18. Haftung des Mieters gegenueber Dritten
Der Mieter ist fuer den sicheren Einsatz am Einsatzort verantwortlich. Er hat Dritte, Kinder, Tiere und unbefugte Personen vom Mietgegenstand fernzuhalten und geeignete Sicherheitsmassnahmen zu treffen. Fuer Schaeden, die der Mieter oder von ihm zugelassene Personen Dritten zufuegen, ist der Mieter verantwortlich.
19. Stornierung und Nichtabholung
Stornierungen sind moeglich, solange keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei kurzfristiger Stornierung oder Nichtabholung trotz verbindlicher Reservierung kann eine angemessene Ausfallpauschale berechnet werden, insbesondere wenn das Geraet fuer andere Kunden blockiert war oder Vorbereitungskosten entstanden sind.
20. Wetter, Ausfall und Kulanz
Schlechtes Wetter, geaenderte Einsatzbedingungen oder Projektverschiebungen entbinden nicht automatisch von einer vereinbarten Miete. Regental Rent Station kann im Einzelfall kulante Loesungen anbieten, insbesondere bei rechtzeitiger Mitteilung und erneuter Vermietbarkeit des Geraets. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
21. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung von Anfragen, Vorbereitung und Durchfuehrung des Mietverhaeltnisses, Abrechnung, Kommunikation und Dokumentation verarbeitet. Weitere Informationen enthaelt die Datenschutzerklaerung auf der Website.
22. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Es gilt deutsches Recht. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberuehrt. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Mietbedingungen vor.
